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Scheidung

Mit Expertise und Feingefühl durch die Scheidung

Eine Ehescheidung ist eine Herausforderung – auch eine emotionale. 

Daher haben Sie Anspruch auf individuelle Betreuung und Beratung, die auf Ihren spezifischen Bedürfnissen basiert. 

Unsere Anwälte im Familienrecht haben das notwendige Fachwissen und die Empathie, um Sie durch die komplexen familienrechtlichen Verfahren und den für Laien oft verwirrenden Prozess einer Scheidung zu begleiten. Unser Team ist bestrebt, für Sie die bestmögliche Lösung zu erzielen.

Unsere Expertise beruht auf langer Erfahrung, auf solidem Fachwissen und auf Menschenkenntnis.

Seit mehr als 40 Jahren schließen wir nahezu alle Mandate außergerichtlich ab. Unser Ziel ist es, Ihre Nerven zu schonen und einen stressigen Gerichtsstreit zu vermeiden.

Kontaktieren Sie die Kanzlei Haibach in München/Starnberg und lassen Sie uns gemeinsam einen Weg für Ihr Problem finden.


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Systematisches Scheidungsmanagement

Für Scheidungen benötigen Rechtsanwälte neben juristischem Know-how häufig auch Spezialwissen, viel Feingefühl und eine sehr gute Menschenkenntnis.

Um all diesen Anforderungen gerecht zu werden, haben wir für unsere Kanzlei das Scheidungsmanagement© entwickelt. Dabei werden die „harten“ Managementkomponenten des Westens (Strategie – Struktur – System) mit den „weichen“ Werten japanischer Managementkultur (Geschick – Kunst – Emotion) in Einklang gebracht.

Seit mehr als 30 Jahren wenden wir dies nun erfolgreich an: Mehr als 95 Prozent aller Verfahren schließen wir außergerichtlich ab. Welche Vorteile Ihnen unser systematisches Scheidungsmanagement außerdem bietet, zeigt diese Auflistung:

  • gesicherte Qualität
  • zeitnahe Sicherheit in allen Sach- und Rechtspositionen
  • Zeitersparnis
  • kein Zeitdruck
  • keine Regelungslücken
  • Risikominimierung oder gar Risikoausschluss
  • umfassende Rechtssicherheit
  • absolut berechenbares Ergebnis in der Sache
  • keine Gerichtsprozesse über die Folgen der Trennung oder Ehescheidung
  • Kalkulationspräzision der Kosten

Mit Hilfe des systematisierten Vorgehens können wir die juristischen Probleme frühzeitig erkennen, analysieren und sie in Chancen und Risiken aufteilen. Gleichzeitig ermitteln wir die Sach- und Rechtslage, um deren Inhalte zu steuern, zu koordinieren und zu verzahnen. Bei jedem Gedanken, jedem Detail, jedem kleinsten juristischen Schritt behalten wir die Gesamtsituation im Auge.

Unser Ziel ist klar: eine für Sie beste Lösung zu finden.


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Die fünf Phasen einer Scheidung

Zu unserer Systematik gehört die Unterteilung einer Scheidung in einzelne Phasen. So wissen Sie im Scheidungsverfahren stets, wo Sie sich gerade befinden. Wir begleiten Sie mit Erfahrung und Fachwissen von Anfang bis Ende des Scheidungsverfahrens.

Phase 1: Die Erkenntnisphase

Bevor wir Ihr Mandat annehmen, prüfen wir, ob nicht schon Ihr Ehegatte unsere Hilfe erbeten hat. Sollte dies der Fall sein, werden wir Ihren Auftrag nicht annehmen, um Interessenskollisionen zu vermeiden. Wenn Sie sicher gehen wollen, von uns vertreten zu werden, müssen Sie uns zuerst beauftragen.

In einem ersten Gespräch analysieren wir zusammen mit Ihnen die tatsächliche und rechtliche „Ist-Situation“ und klären Ihre Ziele.

Phase 2: Die Konzeptionsphase

Gemeinsam mit Ihnen skizzieren wir eine Verfahrensstrategie, die alle Ihre Wünsche rechtlich und gegebenenfalls auch steuerlich berücksichtigt. Anschließend optimieren wir diesen Vorschlag für Sie, indem wir alle Positionen bestmöglich aufeinander abstimmen.

Phase 3: Die Umsetzungsphase

Die von uns schriftlich erarbeitete Vertragsstruktur übersenden wir Ihnen als Entwurf. So können Sie den Vertrag mitgestalten und Änderungswünsche vorbringen. Erst nachdem Sie dem Vertragsentwurf zugestimmt haben, senden wir die Vertragsstruktur der Gegenseite. Dabei prüfen wir ständig, ob die ursprünglichen Rahmenbedingungen noch gelten. Gleichzeitig teilen wir Ihnen mit, welche Kosten auf Sie zukommen.

Die Gegenseite hat in der Zwischenzeit - meist innerhalb einer von uns gesetzten Frist von zwei bis drei Wochen - die Möglichkeit, die Vorschläge anzunehmen oder abzulehnen. Sie kann diese aber auch aufgreifen und eigene Vorschläge einbringen.

Phase 4: Die Verhandlungsphase

Jetzt finden die etwa zwei- bis dreistündigen Gespräche mit der Gegenseite statt. Manchmal bedarf es mehrerer Gespräche, um Positionen abzustecken.

Sollten wir uns mit der Gegenpartei einigen, treffen wir zunächst eine abschließende, mündliche Vereinbarung, eine Art Absichterklärung, die erst später wirksam wird.

Erst wenn wir keine Einigung erzielen können, werden wir Ihnen nahe legen, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Wir erklären Ihnen den Prozess, die Kosten und die jeweiligen Risiken, mit denen Sie rechnen müssen. Vorher und nicht nachher.

Phase 5: Die Realisierungsphase

Einigt man sich außergerichtlich, fixieren wir diese Vereinbarung zunächst schriftlich. Die Vereinbarung wird als notarielle Urkunde aufgesetzt. In Anwesenheit beider Parteien wird die Vereinbarung schließlich beurkundet und tritt in Kraft. 

Spezialfall: Die Scheidung von Unternehmern und Freiberuflern

Diese Scheidungsverfahren sind besonders komplex und für beide Parteien mit zahlreichen Stolperfallen versehen. Es geht im beiderseitigem Interesse auch um die Sicherung und Fortführung des Betriebes  bzw. Unternehmens. Um das zu gewährleisten, durchdenken wir die die gesamte Situation strategisch und taktisch. Wir haben das über das Familienrecht hinausgehende Spezialwissen, Fingerspitzengefühl und Augenmaß.

Ein solches Verfahren sollte in längstens sechs Monaten durch eine außergerichtliche und bestandssichere Vereinbarung beendet sein.


Weitere Informationen zum Thema Ehescheidung finden Sie auf scheidung.org.


  • "Als mein Mann sich nach … Jahren Ehe von mir trennte, war mir ganz schnell klar, dass ich mir einen in zweifacher Hinsicht kompetenten Anwalt suchen wollte: er sollte 1. Fachmann für Familienrecht und 2. in seiner menschlichen Haltung von Souveränität geprägt sein.
    … Dank eines guten Tipps eines Freundes, fand ich einen solchen Anwalt. Nicht zuletzt seinen fachlichen wie menschlichen Fähigkeiten habe ich eine Scheidung ohne erniedrigende Gefechte zu verdanken."
  • "Es ist mir ein Bedürfnis, Herrn Haibach auf diesem Wege einmal zu danken.
    Die Chance, als Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Kind(er) zu bekommen, liegt so um die 3 bis 4 Prozent. Gerade deshalb soll mein Beispiel auch anderen Vätern Mut machen, dafür zu kämpfen – mit dem richtigen Anwalt natürlich."
  • "Während der ganzen 2 Jahre (meiner Scheidung) fühlte ich mich von Ihnen angenommen, verstanden und fachmännisch beraten. Was mir besonders bedeutend war, dass ich mich an keiner Stelle gedrängt fühlte, sondern Zeit hatte, die Dinge in mir reifen zu lassen, um sie dann im entscheidenden Moment mit Ihnen besprechen zu können. Für dies alles möchte ich mich sehr herzlich bei Ihnen bedanken."
  • "Ich möchte Ihnen mit dieser Karte großen Dank sagen für den Beistand, für Gedanken, Zeit und Ideen an meiner Person. Habe es auf dieser Welt noch nicht erlebt, dass mein „geschäftlicher“ Gegenüber sich so viele gutgemeinte Gedanken über mich gemacht hat."
  • "Irgendwo in den Medien habe ich gelesen, dass Herr Haibach die von ihm geführte Kanzlei als Manufaktur versteht. Aus Mandantensicht kann ich nur sagen, dass ich sein damit verbundenes Anwaltsverständnis in seiner „Bearbeitung“ meiner schwierigen Scheidung deutlich und positiv spüre."
  • "Herr Haibach ist für mich jeder Zeit erreichbar und so erhalte ich ausnahmslos am selben Tag seine persönliche Rückmeldung auf auftretende Fragen. Eine derartige persönliche Vertretung ist ganz sicher überdurchschnittlich und entspricht nicht der Regel. Neben Herrn Haibachs hoher Sachkompetenz und den daraus erwachsenen maßgeschneiderten Vorgehensweisen erlebe ich eine Verbindlichkeit in Zeiten des emotionalen Ausnahmezustandes als sehr wohltuend und beruhigend."
  • "Sie haben ganze Arbeit geleistet."

Ihr Ansprechpartner

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Rudolf Haibach

Rechtsanwalt
Fachanwalt Familienrecht
Notar a. D.

Telefon +49 (0)8151 - 44 68 88 0

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