Das gesetzliche Erbrecht ist nicht auf den Einzelfall abgestimmt und deshalb im Fall des Falles voller unangenehmer Überraschungen. Macht man nichts, kommt es so, wie man es gerade nicht will.
Es gilt, umsichtig vorauszudenken und abzuwägen. Dies darf weder eine Frage des Alters noch eine Frage der Kosten sein. So sollten auch junge Menschen, besonders junge Familien mit minderjährigen Kindern und Immobilieneigentum, vorsorglich ihre Erbfolge regeln, denn: es ist gerade nicht so, dass der überlebende Ehegatte alleine „automatisch alles" erbt. Das gilt sinngemäß auch für eingetragene oder nicht eingetragene Lebenspartnerschaften.
Durch ein Testament lässt sich die gesetzliche Erbfolge ändern. Damit haben Sie es auch in der Hand, Personen zu bedenken, die Ihnen besonders nahe stehen.
Wichtig: Rechtssicherheit schaffen
Nur ein notarielles Testament hilft, wenn es garantiert richtig sein soll. Es bietet im Gegensatz zum selbstverfassten handschriftlichen Testament maximale rechtliche Sicherheit bei minimalen Kosten.
Das Testament kann als Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament, als Ehegatten-Testament, privatschriftlich oder vor einem Notar errichtet werden. Eine umfangreiche Sachverhaltserfassung ist dabei unabdingbar. So sollten Sie in einem Testament die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse festhalten. Nutzen Sie unsere Erfahrung dabei.
Das privatschriftliche Testament muss handschriftlich verfasst und mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten oder eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern errichtet werden.
Gemeinsames Testament ist bindend
Beim gemeinschaftlichen Testament reicht es aus, dass der Text nur von einem Ehegatten/Lebenspartner handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird, während der andere mit unterschreibt. Zu beachten ist, dass ein gemeinschaftliches Testament in vielen Fällen Bindungswirkung hat. Der Überlebende kann das Testament nicht mehr ändern. Ein einseitiges Testament kann man dagegen jederzeit ändern.
Gang zum Notar lohnt sich
Die Kosten für ein Testament sind wesentlich niedriger als vielfach gedacht. Und es ist auch deutlich billiger als der ansonsten
unabdingbare Erbschein, den das Nachlassgericht bei einem selbst
verfassten Testament ausstellen muss.
Fragen Sie uns nach den Kosten. Wir nennen Ihnen eine verlässliche Größenordnung.
Der Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit den letzten Willen zu verfügen. Er ist für beide Seiten bindend und kann, von Ausnahmen abgesehen, nur gemeinsam aufgehoben werden.
Notarielle Beurkundung notwendig
Der Erbvertrag muss - im Gegensatz zum Testament - notariell beurkundet werden.
Eine Schenkung kann auf mehrere Arten erfolgen. Zum Beispiel in der Form der vorweggenommenen Erbfolge. Meist handelt es sich um eine Immobilie oder einen Betrieb.
Diese Verträge bergen für Eltern und Kinder enorme rechtliche, finanzielle und zwischenmenschliche Chancen und Risiken in sich.
Wir erfassen sie und wägen gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ab, um den perfekten Vertrag zu beurkunden. Dabei berücksichtigen wir auch Rückforderungsrechte, Ausgleichsverpflichtungen oder Anrechnungsmöglichkeiten.
Beispiel:
Will ein Kind bei Eintritt in das Berufsleben ein Geschäft gründen oder ein Haus bauen, leisten Eltern häufig finanzielle Unterstützung. Dabei können sie im Einklang mit dem Gesetzgeber auch steuerliche Vorteile nutzen.
Bei einer Schenkung können Eltern ihren Einfluss und ihre Rechte wahren. So können sie sich Nießbrauchs- oder Wohnungsrechte am übertragenen Grundbesitz sowie sonstigen Vermögenswerten einräumen.