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Vor dem Erbfall

Vor dem Erbfall

Jeder vierte Bundesbürger stirbt früher, als es seiner statistischen Lebenserwartung entspricht. Oft fehlt jede erbrechtliche Vorsorge. Der überlebende Ehegatte oder die Kinder bleiben ungesichert zurück, müssen langwierig über das Erbe prozessieren und stehen am Ende wohlmöglich vor dem Nichts.

Doch auch diejenigen, denen ein hohes Alter vergönnt ist, unterlassen oft jegliche Regelungen – aus Angst, Fehler zu begehen. Damit es in Ihrer Familie nicht so weit kommt, sollten Sie schon frühzeitig fachkundigen Rat einholen. 

Das Gefühl, alles für sich und seine Nachkommen geregelt zu haben, dazu gehören auch eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung, kann sehr erleichternd sein.


Vorsorgen für den Fall der Fälle

Es kann jeden treffen, jederzeit: eine Krankheit, ein Unfall oder plötzliche Gebrechlichkeit. Gut, wenn Sie für solche Fälle vorgesorgt haben.

Sprechen Sie uns an, wir übersenden Ihnen gerne den Vorentwurf einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, der Ihnen von Anfang an erste individuelle, für Sie maßgeschneiderte Leitlinien aufzeigt. Von uns gefertigte Urkunden sind wirksam. Garantiert.

Die Vorsorgevollmacht

Wer soll welche Entscheidungen treffen, wenn Sie plötzlich und unerwartet nicht mehr in der Lage sind, sich um Ihre eigenen Angelegenheiten zu kümmern?

Ist dies nicht geregelt, handelt im Fall des Falles das Amtsgericht, indem es einen Betreuer beauftragt. Der führt sodann die Rechtsgeschäfte für die geschäftsunfähige Person durch. Dabei ist das Amtsgericht keineswegs an Vorschläge oder Wünsche der Betroffenen oder der Verwandtschaft hinsichtlich der Person des Betreuers gebunden. 

Die Vollmacht bedarf zwingend der notariellen Form, wenn Grundstücksangelegenheiten zu regeln sind. Schon deshalb sind  alle „Internet-Vorsorgevollmachten" oder Standartformulare bei Grundstücksgeschäften oder sonstigen formbedürftigen Rechtsgeschäften wertlos, ganz abgesehen davon, dass sie ohnehin mit hohen rechtlichen Unsicherheiten verbunden sind.

Die Patientenverfügung

Die Patientenverfügung ist eine Anweisung an Ärzte, in der festlegt ist, welche Behandlung jemand wünscht, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann, zum Beispiel weil er bewusstlos ist. 

Jüngst hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) noch einmal verdeutlicht, wie wichtig präzise juristisch-medizinische Formulierung sind, damit die Verfügung im Ernstfall nicht wertlos ist.

Die von uns gefertigten Urkunden entsprechen den Vorgaben des BGH.

Im Erbfall steuerliche Vorteile nutzen

Zudem können wir im Zusammenwirken mit Ihrem Steuerberater günstige Lösungen finden. So stellen wir für Sie sicher, dass Ihr Vermögen möglichst günstig an die nachfolgende Generationen übergeht. Dafür gibt es drei Möglichkeiten: das Testamentden Erbvertrag und die Schenkung

Das Testament

Das gesetzliche Erbrecht ist nicht auf den Einzelfall abgestimmt und deshalb im Fall des Falles voller unangenehmer Überraschungen. Macht man nichts, kommt es so, wie man es gerade nicht will.

Es gilt, umsichtig vorauszudenken und abzuwägen. Dies darf weder eine Frage des Alters noch eine Frage der Kosten sein. So sollten auch junge Menschen, besonders junge Familien mit minderjährigen Kindern und Immobilieneigentum, vorsorglich ihre Erbfolge regeln, denn: es ist gerade nicht so, dass der überlebende Ehegatte alleine „automatisch alles" erbt. Das gilt sinngemäß auch für eingetragene oder nicht eingetragene Lebenspartnerschaften.

Durch ein Testament lässt sich die gesetzliche Erbfolge ändern. Damit haben Sie es auch in der Hand, Personen zu bedenken, die Ihnen besonders nahe stehen.

Wichtig: Rechtssicherheit schaffen

Nur ein notarielles Testament hilft, wenn es garantiert richtig sein soll. Es bietet im Gegensatz zum selbstverfassten handschriftlichen Testament maximale rechtliche Sicherheit bei minimalen Kosten.

Das Testament kann als Einzeltestament oder gemeinschaftliches Testament, als Ehegatten-Testament, privatschriftlich oder vor einem Notar errichtet werden. Eine umfangreiche Sachverhaltserfassung ist dabei unabdingbar. So sollten Sie in einem Testament die  persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse festhalten. Nutzen Sie unsere Erfahrung dabei.

Das privatschriftliche Testament muss handschriftlich verfasst und mit Datum, Ort und Unterschrift versehen sein. Das gemeinschaftliche Testament kann nur von Ehegatten oder eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern errichtet werden.

Gemeinsames Testament ist bindend

Beim gemeinschaftlichen Testament reicht es aus, dass der Text nur von einem Ehegatten/Lebenspartner handschriftlich geschrieben und unterschrieben wird, während der andere mit unterschreibt. Zu beachten ist, dass ein gemeinschaftliches Testament in vielen Fällen Bindungswirkung hat. Der Überlebende kann das Testament nicht mehr ändern. Ein einseitiges Testament kann man dagegen jederzeit ändern.

Gang zum Notar lohnt sich

Die Kosten für ein Testament sind wesentlich niedriger als vielfach gedacht. Und es ist auch deutlich billiger als der ansonsten unabdingbare Erbschein, den das Nachlassgericht bei einem selbst verfassten Testament ausstellen muss. 

Fragen Sie uns nach den Kosten. Wir nennen Ihnen eine verlässliche Größenordnung.

Der Erbvertrag

Der Erbvertrag ist eine weitere Möglichkeit den letzten Willen zu verfügen. Er ist für beide Seiten bindend und kann, von Ausnahmen abgesehen, nur gemeinsam aufgehoben werden.

Notarielle Beurkundung notwendig

Der Erbvertrag muss - im Gegensatz zum Testament - notariell beurkundet werden. 

Die Schenkung

Eine Schenkung kann auf mehrere Arten erfolgen. Zum Beispiel in der Form der vorweggenommenen Erbfolge. Meist handelt es sich um eine Immobilie oder einen Betrieb.

Diese Verträge bergen für Eltern und Kinder enorme rechtliche, finanzielle und zwischenmenschliche Chancen und Risiken in sich.

Wir erfassen sie und wägen gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Steuerberater ab, um den perfekten Vertrag zu beurkunden. Dabei berücksichtigen wir auch Rückforderungsrechte, Ausgleichsverpflichtungen oder Anrechnungsmöglichkeiten.

Beispiel:

Will ein Kind bei Eintritt in das Berufsleben ein Geschäft gründen oder ein Haus bauen, leisten Eltern häufig  finanzielle Unterstützung. Dabei können sie im Einklang mit dem Gesetzgeber auch steuerliche Vorteile nutzen.

Bei einer Schenkung können Eltern ihren Einfluss und ihre Rechte wahren. So können sie sich Nießbrauchs- oder Wohnungsrechte am übertragenen Grundbesitz sowie sonstigen Vermögenswerten einräumen.