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Familienrecht

Die Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet ermöglicht kompetentes anwaltliches Handeln mit der obersten Zielsetzung, die Interessen des Mandanten ergebnisorientiert und im Idealfall ohne langwierige gerichtliche Auseinandersetzung durchzusetzen.

Allgemein wird das Familienrecht fast ausschließlich mit dem Thema Scheidung verbunden.
Selbstverständlich gehört auch dieser Bereich mit all seinen Facetten dazu wie etwa das Kindschaftsrecht einschließlich des Sorge- und Umgangsrechtes, das Unterhaltsrecht, das Güterrecht - umfassend die gesamte Vermögensauseinandersetzung im Falle von Trennung und Scheidung sowie den Zugewinnausgleich und nicht zuletzt der sogenannte Versorgungsausgleich als dem Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche.